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   LAG Hamm, 14.02.2018 - 14 Ta 550/17   

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https://dejure.org/2018,4016
LAG Hamm, 14.02.2018 - 14 Ta 550/17 (https://dejure.org/2018,4016)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2018 - 14 Ta 550/17 (https://dejure.org/2018,4016)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 14 Ta 550/17 (https://dejure.org/2018,4016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Zahlungsanordnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120a Abs. 1
    Unzulässige Beschwerden gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Anordnung einer Einmalzahlung sowie nachfolgender Bewilligung für Mehrvergleich bei Änderung der Einkommensverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 14 Ta 58/18

    Beginn der Zahlungspflicht bei Anordnung einer Ratenzahlung im Rahmen der

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2018 - 14 Ta 550/17
    Wie bei der Anordnung einer Ratenzahlung (vgl. dazu Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 120 ZPO Rn. 8) besteht ohne die Festsetzung des Zahlungszeitpunktes und die Mitteilung der Kontodaten für die Überweisung hinsichtlich der angeordneten Einmalzahlung noch keine Zahlungspflicht, welche die Partei hätte erfüllen können (vgl. für die Ratenzahlung auch LAG Hamm 14. Februar 2018 - 14 Ta 58/18 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit gilt wie auch bei der Beurteilung einer nachträglichen Abänderung einer Ratenzahlungsanordnung, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Bedürftigkeit einer Partei der Zeitpunkt der Entscheidung - hier über eine Abänderung nach § 120a ZPO - ist (vgl. allgemein LAG Hamm 1. Juli 2015 - 14 Ta 6/15 - Rn. 21 ff.; 14. Februar 2018 - 14 Ta 58/18 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2018 - 14 Ta 550/17
    Insoweit gilt wie auch bei der Beurteilung einer nachträglichen Abänderung einer Ratenzahlungsanordnung, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Bedürftigkeit einer Partei der Zeitpunkt der Entscheidung - hier über eine Abänderung nach § 120a ZPO - ist (vgl. allgemein LAG Hamm 1. Juli 2015 - 14 Ta 6/15 - Rn. 21 ff.; 14. Februar 2018 - 14 Ta 58/18 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • ArbG Herford, 21.06.2017 - 3 Ca 1093/15
    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2018 - 14 Ta 550/17
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 21. Juni 2017 (3 Ca 1093/15) sowie gegen den Zahlungsplan vom 27. Juli 2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
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